
Die Unterscheidung zwischen ausländischen und inländischen Einkünften zu Zwecken der Besteuerung verfolgt das Ziel, ausländische Einkünfte gegebenenfalls von der deutschen Einkommensteuer zu befreien oder entlasten, da diese Einkünfte regelmäßig von anderen Staaten mit einer Einkommensteuer belegt werden. Ziel der Begriffsdefinition des §...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausländische_Einkünfte

Auch im Ausland erzielte Einkünfte unterliegen der deutschen Besteuerung. Hierzu gehören zum Beispiel Einkünfte aus der Vermietung einer ausländischen Ferienimmobilie oder Einkünfte aus ausländischen Wertpapieren sowie ausländische Zinseinkünfte. Aufgrund des...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
Keine exakte Übereinkunft gefunden.